Wann ist das Smartphone in Kinderhänden sinnvoll?
Oder soll ich alles direkt verbieten und mein Kind so lange wie möglich von den digitalen Medien fernhalten?
Linkliste:
Telefonberatung für Kinder und Jugendliche | Nummer gegen Kummer
https://www.klicksafe.de/cybergrooming
Suchen Sie das Gespräch
Weisen Sie auf Hilfsangebote und Beratungsstellen hin
Warnzeichen benennen & Regeln vereinbaren
Erklären Sie die Gefahren von „Cybersex“
Zeigen Sie Abwehrstrategien auf
Nutzen Sie technische Schutzmaßnahmen
In der neu aufgelegten Broschüre von Mobilsicher in Kooperation mit klicksafe werden Fragen angesprochen, die sich Eltern, Lehrkräfte und andere Bezugspersonen stellen, wenn es um die Smartphone-Nutzung von Jugendlichen und Kindern geht. In sechs Kapiteln behandelt die Publikation Themen, die speziell für jugendliche Nutzer*innen relevant sind, etwa Handysucht, Cybermobbing, Pornografie-Konsum und Sexting, Hass und Gewaltdarstellung auf Handys, Datensicherheit, Kostenfallen, Diebstahl, Verletzung der Privatsphäre durch Apps.
Anhand aktueller Zahlen und Studien gibt die Broschüre Antworten auf die Fragen: Wie groß sind die Probleme wirklich? Wer ist betroffen? Wo verlaufen gesetzliche Grenzen? Außerdem finden sich Tipps zu möglichen Maßnahmen, Hinweise auf Ansprechpartner*innen und weiterführende Informationen. Mit den Übungen und Merkblättern können Lehrkräfte Inhalte individuell für Unterricht, Jugendgruppe oder Familie zusammenstellen und ausschneiden bzw. ausdrucken.
Download: https://www.klicksafe.de/materialien/smartphones-souveraen-nutzen
Technische Schutzmaßnahmen sind allerdings nur eine von mehreren Säulen der Prävention und können nur schützen, wenn sie mit der Vermittlung von Verhaltensregeln einhergehen (siehe oben: Warnzeichen benennen & Regeln vereinbaren).
Wann spricht man von Sucht?
Ab wann man von einer Sucht im medizinischen Sinne spricht, kommt ganz auf die Art
des Suchtmittels an. Für die Sucht nach Substanzen, zum Beispiel Alkohol, gibt es schon
lange konkrete Kriterien, die für die Diagnose erfüllt sein müssen. Die anerkannten
Diagnosekriterien (nach DSM-5) für die internetbezogene Spielesucht sind denen
der substanzbezogenen Sucht sehr ähnlich. Danach liegt eine Sucht dann vor, wenn
mindestens fünf von diesen neun Kriterien über einen Zeitraum von zwölf Monaten
erfüllt sind:
▷ Gedankliche Vereinnahmung: Betroffene beschäftigen sich in Gedanken ständig mit
dem Spiel und haben ein starkes Verlangen danach weiterzuspielen.
▷ Entzugssymptome: Betroffene sind zum Beispiel nervös oder gereizt, wenn sie nicht
spielen können.
▷ Toleranzentwicklung: Sie müssen immer mehr Zeit mit dem Spiel verbringen, um die
gleiche Befriedigung zu erreichen.
▷ Kontrollverlust: Sie versuchen ohne Erfolg, mit dem Spielen aufzuhören.
▷ Verhaltensbezogene Einengung: Sie haben keine Lust an anderen Aktivitäten oder
Hobbys mehr.
▷ Nachteile im Alltag: Obwohl sie wissen, dass sich das Spielen negativ auf ihren Job oder
die Schule auswirkt, können Betroffene nicht aufhören.
▷ Täuschen über das wahre Ausmaß der Aktivität: Sie täuschen nahestehende Personen
darüber, wie oft und wie lange sie spielen.
▷ Emotionsregulation: Sie benutzen das Spiel, um negative Gefühle abzubauen oder
zu lindern.
▷ Vernachlässigung wichtiger Lebensbereiche: Sie gefährden oder verlieren wichtige
Bekanntschaften, den Beruf, die schulische Karriere.
Wie lange jemand spielt – Stunden oder Tage –, spielt bei der Diagnose nicht die
zentrale Rolle. Auf diesen neun Kriterien basieren zwei anerkannte und gut erforschte
Messverfahren: CIUS (Compulsive Internet User Scale), ein Fragebogen zum Erfassen von
suchtartigem Internetgebrauch insgesamt, und die SMD-Skala (Social Media Disorder
Scale) zum Erfassen von suchtartigem Social-Media-Gebrauch.
https://www.klicksafe.de/fileadmin/cms/download/pdf/Materialien_extern_ShopSmartphones_souver%C3%A4n_nutzen_WEB.pdf
Eine Frage, die Eltern und anderen Bezugspersonen oft Sorgen
bereitet, ist: Was machen die jungen Nutzer*innen auf dem
Smartphone? Welche Inhalte konsumieren sie?
Längst nicht alles, was mit einem internetfähigen Smartphone geteilt, gesehen
und gelesen werden kann, ist harmlos. Viele Inhalte können verstören, Angst und
Verunsicherung auslösen. Gerade Nutzer*innen im Kindesalter wissen noch nicht,
was sie auf YouTube und anderen Plattformen alles erwartet. Auf der anderen Seite
sind Jugendliche sehr interessiert an Sex und allem, was dazugehört. Einige Inhalte
sind auch schlichtweg illegal. Was genau, das ist manchmal schwer zu beurteilen. Ab
wann gilt die Darstellung sexueller Akte als Pornografie? Wann ist nur die Weitergabe
strafbar, wann auch schon der Besitz?